Filmvorführung im Verein

Liebe Rechtswissenschaftler und solche, die sie kennen :)

folgene Fragen ergeben sich bei einer Filmvorführung:
1.) unsere Tanzvideos öffentlich vorgeführt bedeuten GEMA - nur mit Vereinsmitgliedern dann nicht?
2.) Filmwerke anderer bedürfen der Zustimmung des Verlage zur öffentlichen Filmvorführung, es sei denn man schaut ihn nur mit Vereinsmitgliedern an oder man benutzt die der örtlichen Medienstelle?

Wie sehen das die Profis?
Diskussion begonnen von Haldenwanger Gaudi e.V. , am Vor 415 Tagen
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