Der Steuerausschuss des BDK informiert
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Donnerstag, 02. Februar 2012
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Neuigkeiten zu "Steuertipps im Ehrenamt" findet ihr im Download-Bereich der BDK Homepage. siehe:
http://www.karnevaldeutschland.de/Daten/Pdf/Broschuere_Ehrenamt_2012_WEB.pdf -
Bund Deutscher Karneval antwortete in der Diskussion Barzahlung Mitgliedsbeiträge ab 2013 verboten?Liebe Heike, deine Anfrage kann sich der Vorsitzende im Steuerausschuss, Wolfgang Ziegler, "steuerlich" nur so einreihen, daß vielleicht die Abzugsfähigkeit des Mitgliedsbeitrages gemeint ist. Hierzu sei zu sagen, daß die Mitgliedsbeiträge an "gesellige Vereine" noch nie nach § 10b EStG abzugsfähig waren; in den neuen Zuwendungsbestätigungen ist nur nochmals besonders darauf hinzuweisen, daß es sich bei der Zuwendung eben nicht um Mitgliedsbei
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Umsatzsteuer bei Abgabe von Speisen an Imbisständen
Zu diesem Thema finden Sie Beiträge im Download-Bereich der Homepage des BDK ( www.karnevaldeutschland.de):
a) Pressemitteilung BFH vom 24.08.2011
b) BFH Urteil vom 30.06.2011 V R 35/08
c) BFH Urteil vom 30.06.2011 V R 18/10
Gerade im Bereich des Steuerrechts ist eine hohe Fachkompetenz der hierfür Verantwortlichen eine unerlässliche Vorausetzung dafür, den Vorstand sachkundig in Einzelfragen zu beraten. Gleichzeitig werden aber auch Themen aus dem Steuerrecht ausführlich behandelt, die für eine große Anzahl von Vereinen bzw. Verbänden von Bedeutung sind
Hier informiert der Vorsitzende: Wolfgang Ziegler
Hier informiert der Vorsitzende: Wolfgang Ziegler
Bisher keine Ankündigungen vorhanden.
Hallo,
DANKE für die Info, aber mit der Abzugsfähigkeit hat das nichts zu tun (soweit mir das bekannt ist).
Wie gesagt, ich habe auch nur gehört, dass es Vorschrift werden soll, dass ab 2013 Mitgliedsbeiträge nur per Bankeinzug oder Überweisung eingenommen werden dürfen. Da ich es aber bisher auch erstmal einmal gehört habe, war es vermutlich eine Fehlinformation. Sonst wäre es bestimmt schon durch die Presse gegangen.



