Versicherungen für Vereine | Karnevalisten.info

Versicherungen für Vereine

Erstellt:
Freitag, 11. Februar 2011
In dieser Gruppe erfährt man etwas über spezielle Versicherungen für Vereine.
Donnerstag, 15. Dezember 2011 von Björn Bluhm
Der „Bund Deutscher Karneval e.V.“ (BDK) vereinigt mehr als 5.000 Karnevals-, Faschings- und Fastnachtsvereine in ganz Deutschland. Als Vertreter seiner Mitgliedsvereine setzt sich der BDK seit Jahren mit dem wichtigen Thema „Versicherungsschutz“ auseinander. Die Prüfung, ob vorliegende Versicherungsangebote die notwendige, umfassende Absicherung bieten, gestaltet sich für ehrenamtlich tätige Vereinsfunktionäre oftmals schwierig.

Deshalb hat der BDK Rahmenvereinbarungen (in der Regel über die zuständigen Regionalverbände) mit der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG abgeschlossen, die sich als Vereinsversicherer spezialisiert hat. Auf diese besonderen Vereinbarungen können die Mitgliedsvereine bei Interesse zurückgreifen. Die Vorteile der Rahmenvereinbarungen werden über günstige Konditionen an die Vereine weitergegeben. Das Deckungskonzept beinhaltet neben der wichtigen Vereins-Haftpflichtversicherung eine Gruppenunfall-, Vertrauensschaden- und Rechtsschutzversicherung.

Die Vereins-Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden, die durch die Mitglieder und Helfer fahrlässig verursacht werden. Der Schutz erstreckt sich auf den Vereinsbetrieb (z.B. Training, Auftritte, Teilnahme an Umzügen), insbesondere aber auch im Rahmen einer pauschalen Veranstalterhaftpflicht auf öffentlichen Veranstaltungen, die vom eigenen Verein organisiert werden, z.B. Karneval-/Faschingssitzungen und eigene Umzüge in Gemeinden bis 50.000 Einwohner. Umzüge in größeren Gemeinden können zusätzlich eingeschlossen werden, natürlich auch von Festkomitees. Darüber hinaus sind spezielle Leistungserweiterungen vereinbart, wie z.B. Mietsachschäden, Einschluss gegenseitiger Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander bis hin zu Kfz-Risiken bei Umzügen (Einsatz zugelassener Zugmaschinen/Anhänger).

Kommt es zu einem Unfall der Mitglieder bei den Vereinsveranstaltungen, bietet die Unfallversicherung u.a. Leistungen bei dauerhafter Invalidität, Krankenhausaufenthalten oder auch im Todesfall. Die Leistung im Invaliditätsfall beträgt z.B. bis zu € 165.000 je Person. Besonders wichtig: Mitversichert ist der Weg zu und von den Veranstaltungen! Abgesichert sind zudem nicht nur Mitglieder, sondern auch Helfer bei Veranstaltungen und beim Bau der Wagen, Wagenengel sowie Kinder und Jugendliche, die beim Training „reinschnuppern“ möchten, auch wenn noch keine Mitglied-schaft im Verein besteht.

Über den Vereins-Rechtsschutz besteht die Möglichkeit eigene Ansprüche durchzusetzen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt innerhalb der versicherten Bausteine (u.a. Schadenersatz-Rechtsschutz, Miet- und Steuer-Rechtsschutz) die Gerichts- und Anwaltskosten.

Im Rahmen der integrierten Vertrauensschaden-Versicherung sind vorhandene Geldwerte des Vereins bis € 26.000 versichert, was insbesondere den Schatzmeister beruhigen sollte; denn werden die Einnahmen nach einer Veranstaltung auf dem Transportweg geraubt oder wird in seine Wohnung eingebrochen und die Vereinsgelder dort entwendet, sorgt die Vertrauensschadenversicherung für den Ausgleich des entstandenen finanziellen Schadens des Vereins. Daneben ist der Verein für den Fall einer Veruntreuung von Vereinsgeldern durch Vorstandsmitglieder, bzw. den Schatzmeister versichert.

Ein unverbindliches Angebot erhalten Sie über die ARAG unter der Rufnummer 0211/963-3784, bzw. per Email unter [email protected]
Bitte geben Sie einfach Ihren zuständigen Regionalverband im BDK und Ihre Mitgliederanzahl (aktive und passive) an. Die Kontaktdaten finden Sie auch unter www.arag-sport.de
Hallo, da ich durch meine Arbeit ( Internetkriminalität ) sehr viel mit Vereinen zu tun habe, sehe ich eine Rechtsschutzversicherung für Vereine als notwendig an. Leider decken die heutigen Rechtsschutzversicherungen nur bestimmte Anteile an Gerichtsverfahren Betreff Internetkriminalität ab. Hier sind eindeutig die Versicherer mit einem umfassenden Schutz gefragt. Es gibt Versicherer welche die Kosten großzügig übernehmen. Andere Versicherer werden erst aktiv wenn der Täter überführt ist. Kein Verein ist davor gefeit, dass zum Beispiel Fotos von ihm gestohlen werden. Der Verwaltungsaufwand für jeden Verein zu dokumentieren welches Vereinsmitglied damit einverstanden ist, das selbiges Veröffentlicht wird ist enorm und meist ungenau. Somit sind die Vereine in der Haftung. Einmal davon abgesehen das im Straffall die Opfer für das Leben gezeichnet werden.
Letzte Antwort von New Life am Samstag, 21. Januar 2012