Garde Rahmenvertrag
Donnerstag, 31. März 2011
Achtung! Wichtig für Jeder Verein, der Tanzmarichen, Tanzpaar oder Tanzgarden unterhält.
Die GEMA unterhält mit allen großen Verbänden Deutschlands besondere Verträge, die den angeschlossenen Vereinen bei musikalischen Veranstaltungen Nachlässe sichern – dazu gehört unter anderem auch der Bund Deutscher Karneval. (BDK)
Für die Nutzung des GEMA Repertoires durch Karnevalsvereine für das Training, Wettbewerbe und sonstige öffentliche Auftritte von Tanzgarden, Balletten, Tanzpaaren und Tanzmariechen ist der Garde-Rahmenvertrag notwenig.
Für Veranstaltungen und Umzüge ist eine weitere Lizenz zu erwerben.
Die GEMA unterhält mit allen großen Verbänden Deutschlands besondere Verträge, die den angeschlossenen Vereinen bei musikalischen Veranstaltungen Nachlässe sichern – dazu gehört unter anderem auch der Bund Deutscher Karneval. (BDK)
Für die Nutzung des GEMA Repertoires durch Karnevalsvereine für das Training, Wettbewerbe und sonstige öffentliche Auftritte von Tanzgarden, Balletten, Tanzpaaren und Tanzmariechen ist der Garde-Rahmenvertrag notwenig.
Für Veranstaltungen und Umzüge ist eine weitere Lizenz zu erwerben.