Der Rechtsausschuss des BDK informiert
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Montag, 30. Januar 2012
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Haldenwanger Gaudi e.V. hat eine neue Diskussion in der Gruppe Der Rechtsausschuss des BDK informiert begonnenLiebe Rechtswissenschaftler und solche, die sie kennen :) folgene Fragen ergeben sich bei einer Filmvorführung: 1.) unsere Tanzvideos öffentlich vorgeführt bedeuten GEMA - nur mit Vereinsmitgliedern dann nicht? 2.) Filmwerke anderer bedürfen der Zustimmung des Verlage zur öffentlichen Filmvorführung, es sei denn man schaut ihn nur mit Vereinsmitgliedern an oder man benutzt die der örtlichen Medienstelle? Wie sehen das die Profis? ...
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Hat das eigentlich mal jemand geklärt, wie das mit youtube-Videos ist, in denen nicht lizenzfrei Musik zum Tanzen benutzt wird.
Ist das nun erlaubt oder nicht?Knut ich denk mal nicht, wenn ich GEMA zahl, dann habe ich ja nicht auch die Rechte an dem Zeug bekommen - anders, wenn ich es nachsinge.
Hintergrund: Youtube verhandelt mit der GEMA, dass man selbst singen oder nachspeilen kann, aber das reine Abspielen von Musik der Interpreten ist jetzt schon per AGB ausgenommen - das heißt Tanzvideos ohne eigene Band gehen nichtVor 1000 Tagen -
Der Vorsitzende im Rechtsausschuss informiert:
Hans-Bernd Lohof
Anwalts-Rat 2:
Einige werden es schon in den Zeitungen gelesen haben. Unabhängig davon möchte ich allen Facebook-Freundinnen und -freunden zur Vorsicht raten, wenn Ihr aus dem Internet urheberrechtlich möglicherweise geschützte Werke auf die Facebookseiten postet. Das betrifft insbesondere Musik und Videos. Es besteht die Gefahr, dass durch das Posten allein schon Urheberrechte verletzt werden, und zwar unter dem juristischen Aspekt des "Verbreitens" urheberrechtlich geschützter Werke ohne Zustimmung des Urhebers/Berechtigten. Es scheint sich insoweit ein weiteres Tätigkeitsfeld für Abmahnanwälte zu erschließen, und dann kann es teuer werden (Anwaltskosten, Schadensersatz)!
Also: Vorsicht ist geboten, wenn man unangenehme Post vermeiden will.
Wer Fragen hat, sende hier eine Nachricht.Wizzard Dies trifft nicht nur auf Facebook zu. Auch hier bei Karnevalisten ist Vorsicht geboten. Schon ein falsches Profilbild kann ein Verstoß sein.Vor 1004 Tagen -
Bund Deutscher Karneval hat eine neue Diskussion in der Gruppe Der Rechtsausschuss des BDK informiert begonnenAnwalts-Rat 1: aus mehreren gegebenen Anlässen: Vorsicht beim Download von Musik, Filmen und Spielen im Internet! Es droht eine urheberrechtliche Abmahnung. Viele haben offenbar immer noch nicht realisiert, dass insbesondere das Hochladen (Upload) von urheberrechtlich geschützten Werken, etwa Musik-Filme-Spiele, rechtswidrig ist und Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche auslöst. Meist nimmt man gar nicht wahr, dass Uploads stattfinden. ...
Der Aufgabenbereich des Rechtsausschusses umfasst nicht nur die Beratung des Präsidiums bei der Aktualisierung der Verbandssatzung, sondern auch die Hilfestellung im Falle einer eventuell strittigen Auslegung einzelner Satzungsbestimmungen. Daneben bietet der Rechtsausschuss auch den Vereinen und Regionalverbänden beratenden Beistand im Vorfeld eines möglichen Rechtsstreites an .
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