Filmvorführung im Verein | Karnevalisten.info

Filmvorführung im Verein

Liebe Rechtswissenschaftler und solche, die sie kennen :)

folgene Fragen ergeben sich bei einer Filmvorführung:
1.) unsere Tanzvideos öffentlich vorgeführt bedeuten GEMA - nur mit Vereinsmitgliedern dann nicht?
2.) Filmwerke anderer bedürfen der Zustimmung des Verlage zur öffentlichen Filmvorführung, es sei denn man schaut ihn nur mit Vereinsmitgliedern an oder man benutzt die der örtlichen Medienstelle?

Wie sehen das die Profis?
Diskussion begonnen von Haldenwanger Gaudi e.V. , am Vor 74 Tagen
Du musst ein Mitglied dieser Gruppe sein, bevor Du an dieser Diskussion teilnehmen kannst

logo_twitter logo_facebooklogo_werkenntwen1 logo_meinvz1

Jetzt gibt es die offizielle
Karnevalisten.info - App
Download

Aktuelle Events

 
bdklogologobdkjugendlogoneg
.................................................

webutation

Bei uns sind Sie und Ihre Daten sicher!