Der Rechtsausschuss - Führer durch den Paragraphendschungel
Der Aufgabenbereich des Rechtsausschusses umfasst nicht nur die Beratung des Präsidiums bei der Aktualisierung der Verbandssatzung, sondern auch die Hilfestellung im Falle einer eventuell strittigen Auslegung einzelner Satzungsbestimmungen.
Daneben bietet der Rechtsausschuss auch den Vereinen und Regionalverbänden beratenden Beistand im Vorfeld eines möglichen Rechtsstreites an.