Uniformen
Uniform heißt nicht (Schautanz-)Kostüm! "Dirndl" und "Latzhosen" haben keinen Uniformcharakter für karnevalistische Gardetänze, sondern gehören zum Trachtenfest. Der TTA bittet alle Verantwortlichen, darauf zu achten, dass die Uniformen dem Punkt 5.2 der TTO entsprechen. Ein Verstoß dagegen führt zur Disqualifikation.